Auch heute noch wird bei der Finanzierung von Fahrzeugen häufig die Sicherungsübereignung in einem zusätzlichen Sicherungsvertrag vereinbart. Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um eine Art von Pfand, daß der Sicherungsgeber anders als beim Pfandrecht trotzdem weiterhin nutzen kann. Gerade im Bereich der PKW Finanzierung macht dieses Modell grundsätzlich durchaus Sinn, sowohl für Kreditnehmer (Sicherungsgeber) und Kreditgeber (Sicherungsnehmer).
Da die Sicherungsübereignung für den Kreditgeber nicht 100% sicher ist und mit einigen Risiken aufwartet (Wertverlust, Verkauf des Anschaffungsgutes, Fehler bei der Wertermittlung, etc.) sowie um eine schnelle und reibungslose Fahrzeugfinanzierung zu ermöglichen, verzichten heute schon viele Kreditinstitute auf die Sicherungsübereignung.
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