Möchte der Darlehensnehmer vor Ablauf der Vertrages während der Zinsbindungsfrist ein Darlehen begleichen, muß er eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muß nur gezahlt werden, wenn man selber ein Darlehen kündigt, nicht um umgekehrten Fall. Die Höhe der VFE wird nach dem entstandenen Zinsausfallschaden berechnet, grundsätzlich ist ein Kreditinstitut allerdings nicht verpflichtet, ein Darlehen vorzeitig zu kündigen – dies geht nur in begründeten Einzelfällen beispielsweise bei einem Verkauf der Immobilie. Bei Zinsfestschreibungen länger als 10 Jahre kann ein Darlehen nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.
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