Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen und bezeichnet das dingliche Recht, aus einem Grundstück/Objekt die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Man unterscheidet zwischen Buchgrundschuld und Briefgrundschuld. Die Buchgrundschuld ist im Grundbuch eingetragen und so kann frei eingesehen werden, wer der Gläubiger ist. Bei einer Briefgrundschuld verhält es sich anders, da es sich hier um ein einen Grundschuldbrief handelt, der mit einem entsprechenden Abtretungsvertrag frei veräußert werden kann, ohne daß dies im Grundbuch festgehalten ist.
Wichtig bei Einträgen im Grundbuch ist der Rang einer Grundschuld, die höher plazierten Einträge gehen bei einer Verwertung der Grundschuld vor. Bei der Immobilienfinanzierung wird üblicherweise ein Eintrag durch das kreditgebende Kreditinstitut vorgenommen, daß Haus gehört also quasi der Bank.
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