Die Restschuldversicherung, auch Kredit-Lebensversicherung genannt, dient in erster Linie dem Kreditgeber als Sicherheit, schützt allerdings auch den Kreditnehmer bzw. seine Hinterbliebenen (Im Fall der Fälle) beispielsweise bei einem Todesfall. Während die Restschuldversicherung in ihren Anfängen lediglich den Tod des Kreditnehmers einschloss, gibt es mittlerweile häufig auch Schutz bei plötzlicher schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit.
Sofern der Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend für ein …
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