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Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung, auch Kredit-Lebensversicherung genannt, dient in erster Linie dem Kreditgeber als Sicherheit, schützt allerdings auch den Kreditnehmer bzw. seine Hinterbliebenen (Im Fall der Fälle) beispielsweise bei einem Todesfall. Während die Restschuldversicherung in ihren Anfängen lediglich den Tod des Kreditnehmers einschloss, gibt es mittlerweile häufig auch Schutz bei plötzlicher schwerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Sofern der Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend für ein bestimmtes Kreditangebot ist, müssen die Kosten hierfür im effektiven Jahreszins enthalten sein. Je nach Kreditvermittler bzw. Kreditinstitut wird man häufig mit der Aussage konfrontiert, daß eine Restschuldversicherung nicht zwingend notwendig ist, aber das Darlehen ohne diese Versicherung wahrscheinlich nicht gewährt werden kann. Da durch eine Restschuldversicherung nicht unerhebliche Kosten entstehen, sollte man sich vor Vertragsabschluss unbedingt informieren, in wieweit dies die Kreditkosten im allgemeinen und somit ggfls. auch den effektiven Jahreszins beeinflussen.


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